Praxisbedingungen

Die Bedingungen sind für alle betreuten Frauen und Familien der Hebammenpraxis Rundherum gültig. Sie schließen die Schwangeren-und Wochenbettbetreuung und Teilnahme an allen angebotenen Kursen ein.

Schwangeren- und Wochenbettbetreuung

Laut Gesetz steht jeder Schwangeren und Wöchnerin die Hebammenbetreuung zu.

Bei gesetzlich krankenversicherten Frauen werden die erbrachten Leistungen nach der Hebammengebührenverordnung mit den Krankenkassen abgerechnet. Die Leistungen werden von der Versicherten mit einer Unterschrift bestätigt. Diese Unterlagen und die Rechnung der Hebammenpraxis werden zur Abrechnung nach § 301a SGB V an die zuständigen Abrechnungsstellen weitergeleitet. Dies ist für unsere Praxis das HebRech-Datenannahme-Service-Center in Karlsruhe. Das Center gibt die Daten unter Einhaltung der Datenschutzbestimmungen an die Krankenkassen weiter.

Bei privatversicherten Frauen übernehmen in der Regel deren Versicherungen die Hebammenleistungen, wenn diese im Vertrag der Frau enthalten sind. Jede privatversicherte Frau sollte sich vor Betreuungsbeginn bei ihrer Versicherung über die Höhe der Kostenübernahme erkundigen. Die Hebammenpraxis Rundherum rechnet mit maximal 2 fachem Satz der Höhe der gesetzlichen Gebührenordnung für Hebammen ab. Sollte keine Übernahmeverpflichtung seitens der Versicherung bestehen, ist die Frau verpflichtet, die Kosten der Hebammenbetreuung selbst zu tragen.

Generell gilt für alle Betreuten der Hebammenpraxis Rundherum, dass nicht eingehaltene Termine, welche nicht durch die Frau abgesagt werden, auch nicht von der Krankenkasse/Versicherung übernommen und somit von der Frau selbst getragen werden müssen.

Allgemeingültiges für Kurse in der Praxis

Die Anmeldungen für Kurse der Hebammenpraxis erfolgen in schriftlicher Form bzw. über die Homepage/ Email oder bei einem persönlichen Gespräch. Diese werden bestätigt und gelten damit als verbindlich von uns angenommen.

Die Absage einer Teilnehmerin für einen kompletten Kurs muss schriftlich und spätestens 14 Tage vor Kursbeginn erfolgen. Geschieht dies nicht und der freigehaltene Platz kann dadurch nicht neu besetzt werden, muss die Teilnehmerin die komplette Kursgebühr tragen. Sollte die Zahlung ausbleiben, behält sich die Hebammenpraxis vor, zu mahnen und bei weiterem Verzug rechtliche Schritte einzuleiten.

 

Geburtsvorbereitungskurs

Die Teilnahme an einem Geburtsvorbereitungskurs wird von gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Privatversicherte sollten im Vorfeld die Kostenübernahme durch Ihre Versicherung klären. Möchte der Partner oder eine Begleitperson am Kurs teilnehmen, so muss derPartnerbeitrag von 20 Euro pro Kurseinheit/ 100 Euro für den gesamten Kurs selbst getragen werden. Die meisten Krankenkassen übernehmen jedoch nachträglich diese Kosten teilweise oder komplett. Wir stellen über den Betrag eine Quittung aus.

 

Rückbildungskurs

Für den Rückbildungskurs gelten die Bedingungen der ausführenden Hebamme.
  

Kurse, die nicht in der Gebührenverordnung enthalten sind

Kurse, die privat gezahlt werden müssen, sind keine Kassenleistung. Wenn Ihre verbindliche Anmeldung eingegangen und von uns bestätigt worden ist, ist ein Platz für Sie sicher reserviert. Die Kursgebühr muss spätestens 7 Tage vor Kursbeginn auf folgendem Konto eingegangen sein:

 

Dorothee Berger

IBAN:

BIC:

Verwendungszweck:

DE08 8609 5604 0307 8399 20

GENODEF1LVB

Kurs + Name


 

Erfolgt kein rechtzeitiger Zahlungseingang, ist die Hebammenpraxis berechtigt, den Platz an eine neue Teilnehmerin zu vergeben. Kann er nicht vergeben werden, wird ein Ausfallhonorar in Höhe der vollen Kursgebühr fällig.

Falls eine Teilnehmerin Einzelstunden nicht wahrnehmen kann und rechtzeitig telefonisch oder persönlich absagt, besteht die Möglichkeit, je nach Praxiskapazität, diese nachzuholen.

Empfehlen Sie uns weiter:

Hebammenpraxis Rundherum  |  Hainstraße 10 (Treppenaufgang B)  |  04109 Leipzig


Telefon  |  0341 - 99 39 81 56

Mobil  |  0152 - 01 58 69 75

Mail  |  dberger(at)hebammerundherum.de