Die Bedingungen sind für alle betreuten Frauen und Familien der Hebammenpraxis Rundherum gültig. Sie schließen die Schwangeren-und Wochenbettbetreuung und Teilnahme an allen angebotenen Kursen
ein.
Laut Gesetz steht jeder Schwangeren und Wöchnerin die Hebammenbetreuung zu.
Bei gesetzlich krankenversicherten Frauen werden die erbrachten Leistungen nach der Hebammengebührenverordnung mit den Krankenkassen abgerechnet. Die Leistungen werden von der Versicherten mit
einer Unterschrift bestätigt. Diese Unterlagen und die Rechnung der Hebammenpraxis werden zur Abrechnung nach § 301a SGB V an die zuständigen Abrechnungsstellen weitergeleitet. Dies ist für
unsere Praxis das HebRech-Datenannahme-Service-Center in Karlsruhe. Das Center gibt die Daten unter Einhaltung der Datenschutzbestimmungen an die Krankenkassen weiter.
Bei privatversicherten Frauen übernehmen in der Regel deren Versicherungen die Hebammenleistungen, wenn diese im Vertrag der Frau enthalten sind. Jede privatversicherte Frau sollte sich vor
Betreuungsbeginn bei ihrer Versicherung über die Höhe der Kostenübernahme erkundigen. Die Hebammenpraxis Rundherum rechnet mit maximal 2 fachem Satz der Höhe der gesetzlichen Gebührenordnung für
Hebammen ab. Sollte keine Übernahmeverpflichtung seitens der Versicherung bestehen, ist die Frau verpflichtet, die Kosten der Hebammenbetreuung selbst zu tragen.
Generell gilt für alle Betreuten der Hebammenpraxis Rundherum, dass nicht eingehaltene Termine, welche nicht durch die Frau abgesagt werden, auch nicht von der Krankenkasse/Versicherung
übernommen und somit von der Frau selbst getragen werden müssen.
Die Anmeldungen für Kurse der Hebammenpraxis erfolgen in schriftlicher Form bzw. über die Homepage/ Email oder bei einem persönlichen Gespräch. Diese werden bestätigt und gelten damit als
verbindlich von uns angenommen.
Die Absage einer Teilnehmerin für einen kompletten Kurs muss schriftlich und spätestens 14 Tage vor Kursbeginn erfolgen. Geschieht dies nicht und der freigehaltene Platz kann dadurch nicht neu
besetzt werden, muss die Teilnehmerin die komplette Kursgebühr tragen. Sollte die Zahlung ausbleiben, behält sich die Hebammenpraxis vor, zu mahnen und bei weiterem Verzug rechtliche Schritte
einzuleiten.
Geburtsvorbereitungskurs
Die Teilnahme an einem Geburtsvorbereitungskurs wird von gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Privatversicherte sollten im Vorfeld die Kostenübernahme durch Ihre Versicherung klären. Möchte der Partner oder eine Begleitperson am Kurs teilnehmen, so muss derPartnerbeitrag von 20 Euro pro Kurseinheit/ 100 Euro für den gesamten Kurs selbst getragen werden. Die meisten Krankenkassen übernehmen jedoch nachträglich diese Kosten teilweise oder komplett. Wir stellen über den Betrag eine Quittung aus.
Rückbildungskurs
Für den Rückbildungskurs gelten die Bedingungen der ausführenden Hebamme.
Kurse, die nicht in der Gebührenverordnung enthalten sind
Kurse, die privat gezahlt werden müssen, sind keine Kassenleistung. Wenn Ihre verbindliche Anmeldung eingegangen und von uns bestätigt worden ist, ist ein Platz für Sie sicher reserviert. Die
Kursgebühr muss spätestens 7 Tage vor Kursbeginn auf folgendem Konto eingegangen sein:
Dorothee Berger
IBAN:
BIC:
Verwendungszweck:
DE08 8609 5604 0307 8399 20
GENODEF1LVB
Kurs + Name
Erfolgt kein rechtzeitiger Zahlungseingang, ist die Hebammenpraxis berechtigt, den Platz an eine neue Teilnehmerin zu vergeben. Kann er nicht vergeben werden, wird ein Ausfallhonorar in Höhe der
vollen Kursgebühr fällig.
Falls eine Teilnehmerin Einzelstunden nicht wahrnehmen kann und rechtzeitig telefonisch oder persönlich absagt, besteht die Möglichkeit, je nach Praxiskapazität, diese nachzuholen.